Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche
Familien mit hörbehinderten oder hörenden nichtsprechenden Kindern und Jugendlichen, die eine eingeschränkte Alltagskompetenz oder eine geistige Behinderung haben, benötigen manchmal Unterstützung bei der Betreuung. Bei der Pflegekasse kann einen Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen gestellt werden (nach der HBPfVO, Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige). Ziel ist die Entlastung der pflegenden Angehörigen und die Förderung der Kinder und Jugendlichen durch stundenweise Betreuung im häuslichen Umfeld und auch die Begleitung zu Terminen oder Veranstaltungen. Mögliche Betreuungszeiten können individuell abgesprochen werden und richten sich nach Ihrem Bedarf (z.B. regelmäßig einmal in der Woche, in den Schulferien, zu einzelnen Terminen).
Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung.